Um Fördermittel anzufordern, nutzen Sie bitte das Formular für den Mittelabruf und senden Ihren Abruf an mittelabruf@kulturgemeinschaften.de. Mittel können jeweils zum 15. jedes zweiten Monats (letztmalig jedoch zum 15.06.2022) abgerufen werden. Bis dahin eingegangene Abrufe werden dem Zuwendungsgeber gebündelt gemeldet – eine Auszahlung der Mittel erfolgt also i.d.R. erst nach dem Stichtag.
KULTUR.GEMEINSCHAFTEN
Dokumente für die 2. Antragsphase 2020 / 2021
Projekt-ID NK_2020_001 bis _999
FRAGEN UND ANTWORTEN
Die Fördermittel konnten letztmalig am 15.06.2022 abgerufen werden. Die Verbrauchsfrist betrug vier Wochen ab dem Eingang des Geldes beim Letztempfänger.
Wenn sich abzeichnet, dass Sie die Frist nicht einhalten können, überweisen Sie die nicht verbrauchten Mittel bitte innerhalb der Frist an die Kulturstiftung der Länder zurück und informieren uns über mittelabruf@kulturgemeinschaften.de über die Rückzahlung. Natürlich können Sie den Restbetrag im Zuwendungszeitraum erneut abrufen. Wir weisen darauf hin, dass u.U. Zinsen fällig werden, sollten Sie die Frist überschreiten.
Innerhalb eines Moduls sind kleine Änderungen im Projektverlauf und im Sinne des Projektzwecks i.d.R. möglich. Sollten die Änderungen mehr als 20% einer Einzelposition des Kosten- und Finanzierungsplans umfassen, senden Sie bitte per Mail einen Änderungsantrag inkl. aktualisiertem KFP zur Prüfung an kontakt@kulturgemeinschaften.de.
Das Fördervolumen kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr erhöht werden.
Der Projektzeitraum endet am 31. Dezember 2022. Bis dahin müssen die digitalen Content-Projekte vorliegen, veröffentlicht und dokumentiert sein. Der Gesamtverwendungsnachweis und die Produktionen sollten spätestens bis zum 30. November 2022 vorliegen. Sollten Sie Ihre Projekte nicht fristgemäß bis zum 31. Dezember 2022 umsetzen, behält die Kulturstiftung der Länder sich vor, Fördergelder zurückzufordern.
Die Zwischenstände sind informelle Berichte, in denen Sie kurz und knapp den Stand Ihrer Arbeit schildern. Hierbei geht es explizit nicht um zahlenmäßige Nachweise, sondern lediglich um eine knappe Meldung zu bisherigen Arbeitsschritten und ggf. Veröffentlichungen. Bitte laden Sie alle dazugehörigen Dateien (Content-Produktionen oder ggf. PDF-Dateien mit Verlinkungen) über Ihren persönlichen Nextcloud-Link hoch.
Die Zwischenverwendungsnachweise schicken Sie bitte per Mail an kontakt@kulturgemeinschaften.de.
Nextcloud ist eine freie Software für das Speichern von Dateien. Der dafür notwendige Server wird von der Kulturstiftung der Länder betrieben und diese hat darauf den alleinigen Zugriff. Nach Vertragsabschluss nutzen wir die Nextcloud, um Ihre Projektunterlagen und Arbeitsergebnisse zu verwalten. Wir bitten Sie, uns Arbeitsergebnisse nicht per Mail sondern direkt über die Nextcloud zukommen zu lassen. Ihren persönlichen Upload-Link haben Sie bereits per Mail erhalten – sollten Sie ihn nicht mehr finden, wenden Sie sich bitte über kontakt@kulturgemeinschaften.de an das Projektteam.
Alle für die Zwischen- und Gesamtverwendungsnachweise benötigten Formulare finden Sie in unserem Downloadbereich (oben auf dieser Seite). Der vollständige Nachweis umfasst:
Formular 10a: Belegliste
Formular 10b: zahlenmäßiger Nachweis
Formular 10c (Zwischenverwendungsnachweis) oder 11d (Gesamtverwendungsnachweis)
Sollten Sie Sachmittel oder Rechte mit einem Wert über 800 EUR netto angeschafft haben benötigen wir zusätzlich das Formular 9: Inventarliste.
Sollten Sie Aufträge im Wert über 1.000 EUR vergeben haben, benötigen wir zusätzlich für jeden Auftrag das ausgefüllte Formular 8: Vergabevermerk.
Die Einzelbelege in Form von Rechnungen werden stichprobenartig im Rahmen einer vertieften Prüfung angefordert. Sie müssen sie nicht mit den Verwendungsnachweisen einreichen.
Sie reichen keine Vergleichsangebote bei der Kulturstiftung der Länder ein. Für Vergaben mit einem Auftragswert über 1.000 EUR netto müssen mit dem Zwischen- und Gesamtverwendungsnachweis jedoch Vergabevermerke eingereicht werden. Für die Einhaltung des Vergaberechts und die Dokumentation der Vergabeprozesse sind Sie selbst zuständig. Sofern Ihr Projekt bewilligt wird, erhalten Sie weitere Informationen zur Unterschwellenvergabeordnung sowie den Bestimmungen zur Projektförderung.
Sollten Sie einen unbaren Eigenanteil in Form von Arbeitsleistung einbringen, führen Sie im Projektverlauf bitte einen Stundenzettel. Wenn Sie Sachmittel einbringen, ermitteln und dokumentieren Sie Ihre Berechnungsgrundlage selbst (etwa auf Basis eines Zeit- oder Marktwerts für gebrauchte Technik). Unbare Leistungen von Kooperationspartnern (z.B. zur Verfügung gestellte Räume) können über den Nachweis eines Gegenwerts (etwa in Verträgen oder einem offiziellen Schriftstück, das den Gegenwert beziffert) als Eigenanteil eingebracht werden.