Um Fördermittel anzufordern, nutzen Sie bitte das Formular für den Mittelabruf und senden Ihren Abruf an mittelabruf@kulturgemeinschaften.de. Mittel können jeweils zum 15. des Monats (letztmalig jedoch zum 15.03.2023) abgerufen werden. Bis dahin eingegangene Abrufe werden dem Zuwendungsgeber gebündelt gemeldet – eine Auszahlung der Mittel erfolgt also i.d.R. erst nach dem Stichtag.
KULTUR.GEMEINSCHAFTEN – Kompetenzen, Köpfe, Kooperationen
Dokumente für die 2. Antragsphase 2021 / 2022
Projekt-ID NK_2022_1000 bis _1299
Häufig gestellte Fragen
Die Verbrauchsfrist der Fördermittel beträgt vier Wochen ab dem Eingang des Geldes beim Letztempfänger. Mittel können letztmalig am 15.03.2023 abgerufen werden.
Wenn sich abzeichnet, dass Sie die Frist nicht einhalten können, überweisen Sie die nicht verbrauchten Mittel bitte innerhalb der Frist an die Kulturstiftung der Länder zurück und informieren uns über mittelabruf@kulturgemeinschaften.de über die Rückzahlung. Natürlich können Sie den Restbetrag im Zuwendungszeitraum erneut abrufen. Wir weisen darauf hin, dass u.U. Zinsen fällig werden, sollten Sie die Frist überschreiten.
Innerhalb eines Moduls sind kleine Änderungen im Projektverlauf und im Sinne des Projektzwecks i.d.R. möglich. Sollten die Änderungen mehr als 20% einer Einzelposition des Kosten- und Finanzierungsplans umfassen, senden Sie bitte per Mail einen Änderungsantrag inkl. aktualisiertem KFP zur Prüfung an kontakt@kulturgemeinschaften.de.
Das Fördervolumen kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr erhöht werden.
Der Projektzeitraum endet am 31. Juli 2023. Bis dahin müssen die digitalen Content-Projekte vorliegen, veröffentlicht und dokumentiert sein. Sollten Sie Ihre Projekte nicht fristgemäß bis zum 31. Juli 2023 umsetzen, behält die Kulturstiftung der Länder sich vor, Fördergelder zurückzufordern.
Die Zwischenstände sind informelle Berichte, in denen Sie kurz und knapp den Stand Ihrer Arbeit schildern. Hierbei geht es explizit nicht um zahlenmäßige Nachweise, sondern lediglich um eine knappe Meldung zu bisherigen Arbeitsschritten und ggf. Veröffentlichungen. Bitte laden Sie alle dazugehörigen Dateien (Content-Produktionen oder ggf. PDF-Dateien mit Verlinkungen) über Ihren persönlichen Nextcloud-Link hoch.
Nextcloud ist eine freie Software für das Speichern von Dateien. Der dafür notwendige Server wird von der Kulturstiftung der Länder betrieben und diese hat darauf den alleinigen Zugriff. Nach Vertragsabschluss nutzen wir die Nextcloud, um Ihre Projektunterlagen und Arbeitsergebnisse zu verwalten. Wir bitten Sie, uns Arbeitsergebnisse und Verwendungsnachweise nicht per Mail sondern direkt über die Nextcloud zukommen zu lassen. Ihren persönlichen Upload-Link haben Sie bereits per E-Mail erhalten. Sollten Sie die Mail nicht mehr finden können, wenden Sie sich bitte an das Team KULTUR.GEMEINSCHAFTEN.
Alle für die Zwischen- und Gesamtverwendungsnachweise benötigten Formulare finden Sie in unserem Downloadbereich (oben auf dieser Seite). Der vollständige Nachweis umfasst:
Formular 11a: Belegliste
Formular 11b: zahlenmäßiger Nachweis
Formular 11c (Zwischenverwendungsnachweis) oder 11d (Gesamtverwendungsnachweis)
Sollten Sie Sachmittel oder Rechte mit einem Wert über 800 EUR netto angeschafft haben benötigen wir zusätzlich das Formular 10: Inventarliste.
Sollten Sie Aufträge im Wert über 1.000 EUR vergeben haben, benötigen wir zusätzlich für jeden Auftrag das ausgefüllte Formular 9: Vergabevermerk.
Die Einzelbelege in Form von Rechnungen werden stichprobenartig im Rahmen einer vertieften Prüfung angefordert. Sie müssen sie nicht mit den Verwendungsnachweisen einreichen.
Sie reichen keine Vergleichsangebote bei der Kulturstiftung der Länder ein. Für Vergaben mit einem Auftragswert über 1.000 EUR netto müssen mit dem Zwischen- und Gesamtverwendungsnachweis jedoch Vergabevermerke eingereicht werden. Für die Einhaltung des Vergaberechts und die Dokumentation der Vergabeprozesse sind Sie selbst zuständig. Sofern Ihr Projekt bewilligt wird, erhalten Sie weitere Informationen zur Unterschwellenvergabeordnung sowie den Bestimmungen zur Projektförderung.
Sollten Sie einen unbaren Eigenanteil in Form von Arbeitsleistung einbringen, führen Sie im Projektverlauf bitte einen Stundenzettel. Wenn Sie Sachmittel einbringen, ermitteln und dokumentieren Sie Ihre Berechnungsgrundlage selbst (etwa auf Basis eines Zeit- oder Marktwerts für gebrauchte Technik). Unbare Leistungen von Kooperationspartnern (z.B. zur Verfügung gestellte Räume) können über den Nachweis eines Gegenwerts (etwa in Verträgen oder einem offiziellen Schriftstück, das den Gegenwert beziffert) als Eigenanteil eingebracht werden.