Förderprogramm

Das Förderprogramm KULTUR.GEMEINSCHAFTEN ermöglicht vor allem kleinen, auch ehrenamtlich geführten Kultureinrichtungen aller Sparten, sich im Bereich der digitalen Content-Produktion zu professionalisieren. Mit der Initiative bringen die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und die Kulturstiftung der Länder die Digitalisierung im Bereich der Kultur weiter voran.

Finanzierung
bis zu 75.000 EUR pro Antrag
Beratung
von der Antragsphase bis zur Projektabwicklung
Weiterbildung
bedarfsorientiert, praxisbezogen, zukunftsgerichtet

KULTUR.GEMEINSCHAFTEN fördert die Anschaffung von Technik sowie die Entwicklung und Verbreitung digitaler Inhalte. Das Programm bietet zudem eine Reihe zielgerichteter Beratungs- und Schulungsmöglichkeiten, um die Digitalkompetenz in der Kultur auch über die geförderten Projekte hinaus zu stärken. Auf diesem Weg werden nicht nur Ausstattung und Sichtbarkeit der Projektträger:innen verbessert. Die Arbeit in neuen Formaten erweitert Zielgruppen und Handlungsspielräume – und erhöht damit das Innovationspotential der teilnehmenden Einrichtungen.

In zwei Förderlinien werden von 2020 bis 2023 bundesweit Projekte aus insgesamt ca. 450 Einrichtungen unterstützt. Die zweite Förderlinie „KULTUR.GEMEINSCHAFTEN: Kompetenzen, Köpfe, Kooperationen“ fördert die Aus- und Weiterbildung Kulturschaffender, den Kompetenz- und Kapazitätsaufbau durch die Begleitung fachlich qualifizierter externer Berater:innen sowie den Aufbau von Kooperationen zwischen Einrichtungen auf lokaler oder regionaler Ebene.

KULTUR.GEMEINSCHAFTEN wird aus Mitteln des Rettungs- und Zukunftspakets NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie von der Kulturstiftung der Länder finanziert. Die Kulturstiftung der Länder ist mit der Durchführung des Programms betraut. Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen. Zu einer Neuauflage des Programms können derzeit keine Angaben gemacht werden.

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KULTUR.GEMEINSCHAFTEN – KOMPETENZEN, KÖPFE, KOOPERATIONEN (Förderprogramm 2021/22)

Das Förderprogramm KULTUR.GEMEINSCHAFTEN – KOMPETENZEN, KÖPFE, KOOPERATIONEN hat das Ziel, durch die Förderung von Kompetenzen, Kooperationen und Ressourcen-Sharing insbesondere kleinere Kultureinrichtungen und Projektträger im Bereich Kultur bei der Umsetzung von Prozessen der digitalen Transformation zu unterstützen und ihnen damit eine langfristige und nachhaltig wirksame Perspektive für ihren digital gestützten, inklusiven Austausch mit einer vielfältigen Gesellschaft zu ermöglichen.

KULTUR.GEMEINSCHAFTEN – KOMPETENZEN, KÖPFE, KOOPERATIONEN erreicht dieses Ziel in erster Linie durch:

  • die gezielte Schulung sowie Aus- und Weiterbildung von Mitarbeiter:innen der geförderten Einrichtungen in den Bereichen der digitalen Content-Produktion und digitalen Transformation,
  • eine von externen Transformationsagent:innen unterstützte Weiterentwicklung von einschlägigen Kompetenzen und Kapazitäten innerhalb der Einrichtungen,
  • die Förderung der Produktion eigener digitaler Inhalte als konkreter Anlass und Katalysator für die digitale Transformation
  • sowie die Unterstützung beim Aufbau von Verbundpartnerschaften zwischen Einrichtungen insbesondere auf lokaler und regionaler Ebene zum Wissens- und Erfahrungsaustausch sowie zur gemeinsamen Nutzung von Kompetenzen, Infrastrukturen und digitalen Anwendungen.
  • Antragsberechtigt sind öffentlich zugängliche, auch ehrenamtlich geführte, kulturelle Einrichtungen, die gemeinnützig oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, kulturgutbewahrende Einrichtungen gemäß § 2 KGSG sowie gemeinnützige Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung (z. B. freie Theater, Kunstvereine, nicht-staatliche Museen, musikalische Ensembles). Da sich KULTUR.GEMEINSCHAFTEN insbesondere an kleinere kulturelle Einrichtungen und Projektträger (bis zu 10 vollbeschäftigte Mitarbeitende) richtet, werden entsprechende Förderanträge mit Vorrang berücksichtigt.
  • Die Antragstellenden müssen nachweisen, dass die beantragte und durch KULTUR.GEMEINSCHAFTEN ermöglichte Maßnahme in bestehende Konzepte oder Strategien für die digitale Transformation und die digital gestützte Kulturkommunikation und Kulturvermittlung der antragstellenden Einrichtung eingebettet ist und zu deren Weiterentwicklung beiträgt oder die Grundlage für die Erarbeitung und Umsetzung entsprechender Konzepte oder Strategien durch die antragstellende Einrichtung im Rahmen der beantragten Maßnahme ist.
  • Die Antragstellenden müssen plausibel darstellen, wie die beantragte Maßnahme die aufgeführten Ziele des Förderprogramms – insbesondere die angestrebte, langfristig wirksame Stärkung von relevanten Kompetenzen und Kapazitäten in den antragstellenden Einrichtungen – umsetzt. In diesem Zusammenhang sind mindestens zwei konkrete Projekte der digitalen Content-Produktion zu benennen, die im Rahmen der beantragten Maßnahme durchgeführt werden sollen. Der Bezug dieser Projekte zu den regulären Aufgaben sowie den bestehenden Konzepten oder Strategien der Kulturkommunikation und Kulturvermittlung der Antragstellenden muss dabei deutlich sein.
  • Die Antragstellenden verpflichten sich, zur Erfolgskontrolle (Verwendungsnachweis) der beantragten Maßnahme zusätzlich zu einem ausführlichen Erfahrungs- und Sachbericht die Veröffentlichung im Internet oder den Sozialen Medien von mindestens zwei Projekten der digitalen Content-Produktion nachzuweisen, die im Rahmen der beantragten Maßnahme durchgeführt wurden. Antragstellende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine Konzepte oder Strategien für die (digital gestützte) Kulturkommunikation und Kulturvermittlung hatten, diese aber im Rahmen der beantragten Maßnahme erarbeiten konnten, sind gehalten, diese neu entwickelten Konzepte oder Strategien im Rahmen des Verwendungsnachweises zu dokumentieren. Bei Nichteinhaltung der im Bewilligungsbescheid festgelegten Bestimmungen zur Erfolgskontrolle kann eine Rückforderung des Ausstattungspakets und / oder sonstiger Zuwendungen erfolgen.
  • Gefördert werden Maßnahmen in den Fördermodulen Q2, P1, P2, K1 mit einem Fördervolumen von insgesamt mindestens 5.000 € und maximal 50.000 € pro Maßnahme und Einrichtung oder Projektträger.
  • Institutionelle Verbünde von mehreren (mindestens zwei) Einrichtungen und / oder Projektträgern insbesondere auf lokaler oder regionaler Ebene können zusätzlich dazu Mittel (bis maximal 25.000 Euro) im Fördermodul Q1 für den Einsatz einer/eines Transformationsagent:in beantragen, der/die Einrichtungen des Verbundes bei der Umsetzung der Prozesse der digitalen Transformation, digitalen Content-Produktion und Organisationsentwicklung über einen längeren Zweitraum hindurch (mindestens 3 Monate) berät und begleitet. Der/die Transformationsagent:in muss umfangreiche Erfahrung in den Bereichen der digitalen Content-Produktion, der digitalen Transformation und / oder der Organisationsentwicklung im Rahmen der digitalen Transformation nachweisen können.
  • Antragstellende Einrichtungen und Projektträger müssen einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben erbringen. Dieser Eigenanteil kann ganz oder teilweise durch Eigenleistungen sowie durch Drittmittel (Stiftungen, Spenden, weitere öffentliche Zuwendungen etc.) erbracht werden und ist bei Antragstellung verbindlich auszuweisen.
    Es ist ausdrücklich erwünscht, dass mehrere Einrichtungen und / oder Projektträger als Verbund eine Förderung gemeinsam beantragen und diese auch gemeinsam in Anspruch nehmen. Anträge von Verbünden werden mit Vorrang gefördert. Die Modalitäten der gemeinsamen Inanspruchnahme der Förderung durch mehrere Antragstellende sind durch eine Kooperationsvereinbarung zu regeln, die als Anlage zu den Antragsunterlagen einzureichen ist.
  • Die Antragstellenden müssen erklären, ob und welche Leistungen aus anderen Covid-19-bedingten Zuschussprogrammen des Bundes in welcher Höhe beantragt und – im Fall eines erfolgreichen Antrags – in Anspruch genommen wurden und wie diese Maßnahme von dem beantragten Projekt abgrenzbar ist. Eine Förderung bereits anderweitig geförderter Maßnahmen ist ausgeschlossen.
  • Die Vergabe der Fördermittel erfolgt auf Empfehlung einer Fachjury, die aus Expertinnen und Experten in den Bereichen der digitalen Transformation, der digitalen Content-Produktion sowie digital unterstützten Kulturkommunikation und Kommunikation sowie aus Vertreterinnen und Vertretern der zuwendungsgebenden Institutionen des Förderprogramms besteht.

Gemäß den Zielsetzungen bietet KULTUR.GEMEINSCHAFTEN – KOMPETENZEN, KÖPFE, KOOPERATIONEN Fördermöglichkeiten in den Modulen bzw. Modulclustern „Kooperation“ (K), „Qualifikation“ (Q) und „Produktion“ (P) an. Hierbei handelt es sich um Fördermodule, durch die eine finanzielle Förderung gewährt wird. Hinzu kommen Transfermodule, durch die in erster Linie Wissen und Kompetenzen geteilt, ausgetauscht und verbreitet werden und mit denen keine finanzielle Förderung verbunden ist.

Modul „Kooperation“ (K)

Das Modul (K) dient dem Aufbau von institutionellen Kooperationen im Bereich der digitalen Content-Produktion und digitalen Transformation zwischen mindestens zwei geförderten Einrichtungen und / oder Projektträgern insbesondere auf lokaler oder regionaler Ebene.

Die über Sachmittel (keine Personalmittel!) in begrenztem Umfang geförderten lokalen oder regionalen Verbünde sollen Technikausstattung (Fördermodul P1) und externe Dienstleistungen (Fördermodul P2) nach Möglichkeit gemeinsam nutzen.

Eine Förderung im Modul K kann nur zusammen mit einer Förderung im Modul Q2 beantragt werden.

Der Einsatz von Transformationsagent:innen (Fördermodul Q1) kann nur für Kooperationsverbünde beantragt werden.

 

Modulcluster „Qualifikation“ (Q)

Modul Q1

Gefördert werden können zeitlich befristete Aufenthalte (mindestens 3 Monate) von Tranformationsagent:innen an einem Kooperationsverbund von mindestens zwei geförderten Einrichtungen, die anhand konkreter Projekte der digitalen Content-Produktion gemeinsam mit den Mitarbeiter:innen der Einrichtungen die Prozesse der digitalen Transformation und Organisationsentwicklung vorantreiben sollen.

Modul Q2

Im Modul Q2 kann die Förderung qualifizierter Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen in den Bereichen der digitalen Content-Produktion (z. B. Content-Planung, Design, Kulturkommunikation und Kulturvermittlung) und der digitalen Transformation für Mitarbeiter*innen der geförderten Einrichtungen beantragt werden.

Das Modul sollte in Kombination mit den Modulen P1 oder P2 beantragt werden.

 

Modulcluster „Produktion“ (P)

Modul P1

Fördert den Erwerb einer leistungsstarken, gut zu handhabenden und bedarfsgerecht zusammengestellten Technikausstattung für die Content-Produktion in digitalen Audio- und Videoformaten.

Das Modul kann nur zusammen mit dem Modul Q2 beantragt werden.

Modul P2

Geförderte Einrichtungen können externe Dienstleistungen beauftragen – z. B. in den Bereichen Content-Planung, Design, Kulturkommunikation und Kulturvermittlung – die digitale Content-Produktionen oder die Entwicklung bzw. Erweiterung von digital unterstützten Kulturvermittlungskonzepten zum Ziel haben.

Die Summe aller beantragter externer Dienstleistungen sollte nicht mehr als 70% des gesamten Fördervolumens betragen.

Das Modul kann nur zusammen mit dem Modul Q2 beantragt werden. Es sollte mit einer Förderung im Modul P1 kombiniert werden.

 

Transfermodule

Transfermodul 1

Mitarbeiter:innen der geförderten Einrichtungen können Beratungs- und Schulungsangebote durch den Helpdesk des KULTUR.GEMEINSCHAFTEN-Teams nutzen.

Transfermodul 2

KULTUR.GEMEINSCHAFTEN fördert Wissensaustausch und Vernetzung der geförderten Einrichtungen untereinander sowie die Verbreitung der geförderten Produktionen im Internet und den Sozialen Medien.

Transfermodul 3

Die geförderten Einrichtungen erhalten Zugriff auf ein kuratiertes Repositorium von kostenfrei nachnutzbaren Anwendungen der digitalen Content-Produktion (z.B. durch Creative Commons-Lizenzen, Open Source Software), die durch die Förderung der KULTUR.GEMEINSCHAFTEN-Programme ermöglicht wurden (Transfermodul T3, unbar). Dieses Repositorium dient der freien Verbreitung, Anwendung und Weiterentwicklung von digitalen Technologien und Anwendungen, die aus öffentlichen Mitteln gefördert wurden.

KULTUR.GEMEINSCHAFTEN (Förderprogramm 2020/21)

KULTUR.GEMEINSCHAFTEN will mehrere, auch langfristig relevante Ziele erreichen:

  • Die geförderten Einrichtungen und Projektträger sollen aktiv dabei unterstützt werden, über digitale Kanäle zur Erhöhung der kulturellen oder künstlerischen Angebotsvielfalt beizutragen, die Sichtbarkeit ihrer Arbeit zu erhöhen, mit ihrem regulären Publikum auch außerhalb physischer Begegnungsräume zu interagieren, neue Personengruppen anzusprechen und damit nicht nur in Krisenzeiten gegebenenfalls auch ihre wirtschaftliche Situation zu verbessern (z. B. durch Abonnements, stream on demand, pay per view etc.).
  • Innerhalb der geförderten Einrichtungen soll die Akzeptanz für die Konzeption, Produktion und Veröffentlichung digitaler Kommunikations- und Vermittlungsformate erhöht, die dafür erforderlichen Kompetenzen und Kapazitäten aufgebaut bzw. gestärkt und damit auch neue, nachhaltig wirksame Impulse für die kuratorische, künstlerische und vermittelnde Arbeit in den geförderten Institutionen geschaffen werden.
  • Der Erfahrungs- und Wissensaustausch der geförderten Einrichtungen und Projektträger untereinander soll begünstigt und Kooperationen angeregt werden. Auf diese Weise sollen in Deutschland digitale Infrastrukturen und digitale Kompetenzen im Kulturbereich ausgebaut, besser miteinander vernetzt und damit insgesamt leistungsfähiger gemacht werden.

KULTUR.GEMEINSCHAFTEN spricht so unterschiedliche ‚Gemeinschaften‘ (‚communities‘) in unserer Gesellschaft an, die für Einrichtungen und Projektträger im Bereich Kultur gleichermaßen wichtig sind: 1. das Publikum bzw. Besucherinnen und Besucher bzw. Nutzerinnen und Nutzer, 2. die Mitarbeitenden innerhalb der eigenen Einrichtung sowie 3. Kolleginnen und Kollegen in anderen Kultureinrichtungen. KULTUR.GEMEINSCHAFTEN will die Kommunikation und Interaktion von Kultureinrichtungen mit jeder dieser ‚Gemeinschaften‘ stärken und damit sowohl einen Beitrag zur Bewältigung der aktuellen Krise leisten als auch, davon unabhängig, die langfristige digitale Transformation des Kulturbereichs in Deutschland vorantreiben.

  • Antragsberechtigt sind öffentlich zugängliche, auch ehrenamtlich geführte, kulturelle Einrichtungen, die gemeinnützig oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, kulturgutbewahrende Einrichtungen gemäß § 2 KGSG sowie gemeinnützige Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung (z. B. freie Theater, Kunstvereine, nicht-staatliche Museen, musikalische Ensembles). Da sich KULTUR.GEMEINSCHAFTEN insbesondere an kleinere kulturelle Einrichtungen und Projektträger (bis zu 10 vollbeschäftigte Mitarbeitende) richtet, werden entsprechende Förderanträge mit Vorrang berücksichtigt.
  • Die Antragstellenden müssen nachweisen, dass die geplante und durch KULTUR.GEMEINSCHAFTEN ermöglichte digitale Content-Produktion in bestehende Konzepte oder Strategien für die (digital gestützte) Kulturkommunikation und Kulturvermittlung der antragstellenden Einrichtung eingebettet ist und zu deren Weiterentwicklung beiträgt oder die Grundlage für die Erarbeitung entsprechender Konzepte oder Strategien durch den Antragstellenden im Rahmen der beantragten Maßnahme ist.
  • Die Antragstellenden müssen plausibel darstellen, wie die beantragte Maßnahme die Ziele des Förderprogramms – insbesondere die angestrebte, langfristig wirksame Stärkung von relevanten Kompetenzen und Kapazitäten in den antragstellenden Einrichtungen – umsetzt. In diesem Zusammenhang sind mindestens zwei konkrete Projekte der digitalen Content-Produktion zu benennen, die mit dem beantragten Ausstattungspaket (Fördermodul 1) und ggf. durch Beauftragung externer Dienstleistungen (Fördermodul 2) durchgeführt werden sollen. Der Bezug dieser Projekte zu den regulären Aufgaben sowie den bestehenden Konzepten oder Strategien der Kulturkommunikation und Kulturvermittlung der Antragstellenden muss dabei deutlich sein.
  • Die Antragstellenden verpflichten sich durch Unterschrift einer Annahmeerklärung, zur Erfolgskontrolle (Verwendungsnachweis) der beantragten Maßnahme zusätzlich zu einem ausführlichen Erfahrungs- und Sachbericht die Veröffentlichung im Internet oder den Sozialen Medien von mindestens zwei Projekten der digitalen Content-Produktion nachzuweisen, die mit dem beantragten Ausstattungspaket (Fördermodul 1) und ggf. durch Beauftragung externer Dienstleistungen (Fördermodul 2) durchgeführt wurden. Antragstellende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine Konzepte oder Strategien für die (digital gestützte) Kulturkommunikation und Kulturvermittlung hatten, diese aber im Rahmen der beantragten Maßnahme erarbeiten konnten, sind gehalten, diese neu entwickelten Konzepte oder Strategien im Rahmen des Verwendungsnachweises zu dokumentieren. Bei Nichteinhaltung der im Bewilligungsbescheid festgelegten Bestimmungen zur Erfolgskontrolle kann eine Rückforderung des Ausstattungspakets und / oder sonstiger Zuwendungen erfolgen.
  • Gefördert werden Maßnahmen mit einem Fördervolumen von mindestens 5.000 € und maximal 50.000 € pro Maßnahme. Anzustreben ist ein Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben durch den Antragstellenden; dieser Eigenanteil kann ganz oder teilweise durch Eigenleistungen sowie durch Drittmittel (Stiftungen, Spenden, weitere öffentliche Zuwendungen etc.) erbracht werden. Bei Anträgen auf Förderung in den Fördermodulen 1, 2 und 3 sollte der Anteil der beantragten externen Dienstleistungen in Fördermodul 2 nicht mehr als 70% des gesamten Fördervolumens betragen.
  • Es besteht die Möglichkeit, dass mehrere Einrichtungen und / oder Projektträger eine Förderung im Rahmen von KULTUR.GEMEINSCHAFTEN gemeinsam beantragen und diese auch gemeinsam in Anspruch nehmen. Die Modalitäten der gemeinsamen Inanspruchnahme der Förderung durch mehrere Antragstellende sind durch eine Kooperationsvereinbarung zu regeln, die als Anlage zu den Antragsunterlagen einzureichen ist.
  • Anträge auf Förderung können nur über das digitale Antragsformular dieser Website bei der Kulturstiftung der Länder gestellt werden. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt auf Empfehlung einer Fachjury, die aus Expert:innen in den Bereichen der digitalen Content-Produktion und der digital unterstützten Kulturkommunikation und Kommunikation sowie aus Vertreterinnen und Vertretern der Zuwendungsgeber des Förderprogramms besteht.
  • Bei der Antragstellung sind unbedingt die Regeln für die Kombination von Fördermodulen zu beachten.

Gemäß den Programmzielen bietet KULTUR.GEMEINSCHAFTEN Förderung in drei Modulen an. Dabei gelten für die obligatorische oder fakultative Kombination von einzelnen Fördermodulen bestimmte, im Folgenden erläuterte Regeln.

 

Fördermodul 1: Ausstattungspakete für die digitale Content-Produktion

Gefördert wird der Erwerb von Ausstattungspaketen, durch die je nach Bedarf die technischen Voraussetzungen für eine attraktive digitale Content-Produktion geschaffen werden. Die Ausstattungspakete sollten plausibel auf die bei den antragstellenden Einrichtungen und Projektträgern bestehenden Rahmenbedingungen sowie auf die spezifischen Anforderungen der jeweils geplanten Produktionen abgestimmt sein. Eine entsprechende Differenzierung der geförderten Ausstattungspakete nach Inhalt und Umfang ist daher sinnvoll. Die bedarfsgerechte Zusammensetzung der Ausstattungspakete kann im Rahmen von Beratungsgesprächen mit der Kulturstiftung der Länder ermittelt werden.

Es besteht die Möglichkeit, dass mehrere Einrichtungen und / oder Projektträger ein Ausstattungspaket gemeinsam beantragen und dieses auch gemeinsam nutzen. Die Modalitäten der gemeinsamen Nutzung eines Ausstattungspaketes durch mehrere Projektpartner*innen sind durch eine Kooperationsvereinbarung zu regeln, die als Anlage zu den Antragsunterlagen einzureichen ist.

Kombination mit anderen Fördermodulen: Fördermodul 1 ist obligatorisch mit Fördermodul 3 zu kombinieren und kann fakultativ mit Fördermodul 2 kombiniert werden.

 

Fördermodul 2: Unterstützung digitaler Content-Produktion durch externe Dienstleistungen

KULTUR.GEMEINSCHAFTEN fördert die Beauftragung externer Dienstleistungen – z. B. in den Bereichen Content-Planung, Design, Kulturkommunikation und Kulturvermittlung – bei der digitalen Content-Produktion, bei der Entwicklung bzw. Erweiterung von digital unterstützten Kulturvermittlungskonzepten oder beim co-kreativen Kompetenz- und Kapazitätsaufbau. Die antragstellenden Einrichtungen und Projektträger sollen dadurch in die Lage versetzt werden, fehlende Kompetenzen bei der digitalen Content-Produktion projektbezogen auszugleichen und / oder nachhaltige Konzepte oder Strategien für die digital gestützte Kulturkommunikation und Kulturvermittlung zu entwickeln bzw. auszubauen. Die zu beauftragenden externen Dienstleistungen sollten dabei plausibel auf die bei den antragstellenden Einrichtungen und Projektträgern bestehenden Rahmenbedingungen sowie auf die spezifischen Anforderungen der jeweils geplanten Produktionen abgestimmt sein.

Es besteht die Möglichkeit, dass mehrere Einrichtungen und / oder Projektträger externe Dienstleistungen gemeinsam beantragen und diese auch gemeinsam in Anspruch nehmen. Die Modalitäten der gemeinsamen Inanspruchnahme externer Dienstleistungen durch mehrere Projektpartner:innen sind durch eine Kooperationsvereinbarung zu regeln, die als Anlage zu den Antragsunterlagen einzureichen ist.

Kombination mit anderen Fördermodulen: Fördermodul 2 kann nur zusammen mit Fördermodul 1 beantragt werden. Bei Anträgen auf Förderung in den Fördermodulen 1 und 2 sollte der Anteil der beantragten externen Dienstleistungen in Fördermodul 2 nicht mehr als 70% des gesamten Fördervolumens betragen.

 

Fördermodul 3: Beratung, Schulung und Weiterbildung für die digitale Content-Produktion

Ziel dieses Fördermoduls ist es, den geförderten Einrichtungen ein Instrumentarium an die Hand zu geben, anhand dessen sie begründet entscheiden können, was sie mit welchen Mitteln und Formaten warum kommunizieren. Gleichzeitig sollen die am Förderprogramm teilnehmenden Einrichtungen und Projektträger untereinander und mit bereits vorhandenen Strukturen in den Ländern vernetzt werden. Bei allen Maßnahmen der Konzeption, Durchführung und Vernetzung wird ein Höchstmaß an Einbindung bereits vorhandener Strukturen in den Ländern angestrebt.

Alle genannten Inhalte sowie weiterführende Aspekte wie Themenfindung und -umsetzung sowie die strategische Planung crossmedialer Kommunikation von kulturellen Einrichtungen werden in Webinaren erörtert und vertieft. Dabei sollen Best Practice-Beispiele vor allem aus dem Kulturbereich allgemein und später auch aus dem Förderprogramm KULTUR.GEMEINSCHAFTEN vorgestellt und diskutiert werden. Für die Durchführung der Webinare im Bereich Qualifizierung sollen Trainer:innen, Praktiker:innen, Wissenschaftler:innen und Netzwerker:innen insbesondere aus bereits bestehenden Initiativen und Netzwerken der Länder gewonnen werden. Den Webinaren sind ggf. Videos vorangestellt, danach werden im Webinar Herausforderungen diskutiert, Inhalte vertieft und Fragen beantwortet.

KULTUR.GEMEINSCHAFTEN bietet Beratung, Schulung und Weiterbildung mit Blick auf die Handhabung und den Einsatz der in Modul 1 geförderten Ausstattungspakete sowie auf die digitale Content-Produktion allgemein an. In Schulungsvideos werden Grundlagen erörtert, von der Einführung in die Produktionstechnik, die Grundlagen der Gestaltung von Bild, Video und Ton bis hin zur Distribution über Social Media und Livestreams etc.

Flankierend dazu wird bei der Kulturstiftung der Länder ein Helpdesk eingerichtet, das insbesondere für alle Fragen der digitalen Content-Produktion ansprechbar sein wird. Zudem soll von hier aus ein regelmäßiges Feedback gegeben werden zu ausgesuchten Produktionen von geförderten Einrichtungen und Projektträgern.

Kombination mit anderen Fördermodulen: Fördermodul 3 kann nur zusammen mit Fördermodul 1 oder zusammen mit Fördermodul 1 und 2 beantragt werden.

 

Transfermodul: Online-Ressourcen für die digitale Content-Produktion

Der Internetauftritt des Förderprogramms KULTUR.GEMEINSCHAFTEN bündelt bestehende sowie im Rahmen des Förderprogramms (s. Fördermodul 3) erstellte Ressourcen zur digitalen Content-Produktion, verweist auf thematisch einschlägige Portale und Plattformen insbesondere der Länder und des Bundes, unterstützt den Wissensaustausch und die Vernetzung der geförderten Einrichtungen untereinander und begleitet die Verbreitung der geförderten Produktionen auf Plattformen im Internet sowie in den Sozialen Medien. Die KULTUR.GEMEINSCHAFTEN-Webseite erfüllt damit die Funktionen der Service- und Qualifizierungsplattform, des Ressourcen-Wegweisers sowie eines Schaufensters auf die durch KULTUR.GEMEINSCHAFTEN geförderten Einrichtungen und Projekte.

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