KULTUR.GEMEINSCHAFTEN – Kompetenzen, Köpfe, Kooperationen
ist ein gemeinsames Förderprogramm für digitale Content-Produktion in Kultureinrichtungen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Kulturstiftung der Länder.
Vielen Dank für das große Interesse am Förderprogramm "KULTUR.GEMEINSCHAFTEN – Kompetenzen, Köpfe, Kooperationen".
Die Antragsfrist ist am 1. November 2021 abgelaufen. Wir können aktuell keine Aussagen über eine Neuauflage von KULTUR.GEMEINSCHAFTEN oder ähnliche Förderprogramme bei der Kulturstiftung der Länder machen.
In Kürze erhalten die zur Förderung empfohlenen Projekte ihren Weiterleitungsvertrag. Alle wichtigen Dokumente und Vertragsanlagen zur Förderlinie "KULTUR.GEMEINSCHAFTEN – Kompetenzen, Köpfe, Kooperationen" finden Sie im Downloadbereich. Die Vertragsunterzeichnung erfolgt digital via DocuSign. Eine Anleitung zum digitalen Unterzeichen finden Sie hier und ebefalls im Downloadbereich.
Unsere Telefonsprechstunde: mittwochs 10-13 Uhr, +49 30 8936 35-60
Weitere Anfragen bitte an: kontakt@kulturgemeinschaften.de
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KULTUR.GEMEINSCHAFTEN – KOMPETENZEN, KÖPFE, KOOPERATIONEN:
Auf einen Blick
Das Förderprogramm KULTUR.GEMEINSCHAFTEN – KOMPETENZEN, KÖPFE, KOOPERATIONEN baut auf den Ergebnissen und Erfahrungen des ebenfalls von der BKM aus Mitteln des Rettungs- und Zukunftspakets "NEUSTART KULTUR I" und der KSL geförderten Programms KULTUR.GEMEINSCHAFTEN: Digitale Content-Produktion in Kultureinrichtungen auf.
Das Förderprogramm KULTUR.GEMEINSCHAFTEN – KOMPETENZEN, KÖPFE, KOOPERATIONEN setzt an den Erfahrungswerten aus "KULTUR.GEMEINSCHAFTEN 2020-2021" an und schafft über die Anregung der Kulturproduktion hinaus Fördermöglichkeiten für die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeiter*innen in den geförderten Einrichtungen, fördert den Kompetenz- und Kapazitätsaufbau durch den Einsatz von Transformationsagent*innen und unterstützt den Aufbau von Kooperationen zwischen Einrichtungen auf lokaler oder regionaler Ebene, damit diese bei der Umsetzung der Transformationsprozesse voneinander lernen und ggf. Infrastrukturen sowie Ressourcen gemeinsam nutzen können.
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KULTUR.GEMEINSCHAFTEN – KOMPETENZEN, KÖPFE, KOOPERATIONEN:
Ziele
Das Förderprogramm KULTUR.GEMEINSCHAFTEN – KOMPETENZEN, KÖPFE, KOOPERATIONEN hat das Ziel, durch die Förderung von Kompetenzen, Kooperationen und Ressourcen-Sharing insbesondere kleinere Kultureinrichtungen und Projektträger im Bereich Kultur bei der Umsetzung von Prozessen der digitalen Transformation zu unterstützen und ihnen damit eine langfristige und nachhaltig wirksame Perspektive für ihren digital gestützten, inklusiven Austausch mit einer vielfältigen Gesellschaft zu ermöglichen.
KULTUR.GEMEINSCHAFTEN – KOMPETENZEN, KÖPFE, KOOPERATIONEN erreicht dieses Ziel in erster Linie durch:
- die gezielte Schulung sowie Aus- und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der geförderten Einrichtungen in den Bereichen der digitalen Content-Produktion und digitalen Transformation,
- eine von Transformationsagent*innen unterstützte Weiterentwicklung von einschlägigen Kompetenzen und Kapazitäten innerhalb der Einrichtungen,
- die Förderung der Produktion eigener digitaler Inhalte als konkreter Anlass und Katalysator für die digitale Transformation
- sowie die Unterstützung beim Aufbau von Verbundpartnerschaften zwischen Einrichtungen insbesondere auf lokaler und regionaler Ebene zum Wissens- und Erfahrungsaustausch sowie zur gemeinsamen Nutzung von Kompetenzen, Infrastrukturen und digitalen Anwendungen.
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KULTUR.GEMEINSCHAFTEN: Zielgruppe und zentrale Fördergrundsätze
- Antragsberechtigt sind öffentlich zugängliche, auch ehrenamtlich geführte, kulturelle Einrichtungen, die gemeinnützig oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, kulturgutbewahrende Einrichtungen gemäß § 2 KGSG sowie gemeinnützige Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung (z. B. freie Theater, Kunstvereine, nicht-staatliche Museen, musikalische Ensembles). Da sich KULTUR.GEMEINSCHAFTEN insbesondere an kleinere kulturelle Einrichtungen und Projektträger (bis zu 10 vollbeschäftigte Mitarbeitende) richtet, werden entsprechende Förderanträge mit Vorrang berücksichtigt.
- Die Antragstellenden müssen nachweisen, dass die beantragte und durch KULTUR.GEMEINSCHAFTEN ermöglichte Maßnahme in bestehende Konzepte oder Strategien für die digitale Transformation und die digital gestützte Kulturkommunikation und Kulturvermittlung der antragstellenden Einrichtung eingebettet ist und zu deren Weiterentwicklung beiträgt oder die Grundlage für die Erarbeitung und Umsetzung entsprechender Konzepte oder Strategien durch die antragstellende Einrichtung im Rahmen der beantragten Maßnahme ist.
- Die Antragstellenden müssen plausibel darstellen, wie die beantragte Maßnahme die aufgeführten Ziele des Förderprogramms – insbesondere die angestrebte, langfristig wirksame Stärkung von relevanten Kompetenzen und Kapazitäten in den antragstellenden Einrichtungen – umsetzt. In diesem Zusammenhang sind mindestens zwei konkrete Projekte der digitalen Content-Produktion zu benennen, die im Rahmen der beantragten Maßnahme durchgeführt werden sollen. Der Bezug dieser Projekte zu den regulären Aufgaben sowie den bestehenden Konzepten oder Strategien der Kulturkommunikation und Kulturvermittlung der Antragstellenden muss dabei deutlich sein.
- Die Antragstellenden verpflichten sich, zur Erfolgskontrolle (Verwendungsnachweis) der beantragten Maßnahme zusätzlich zu einem ausführlichen Erfahrungs- und Sachbericht die Veröffentlichung im Internet oder den Sozialen Medien von mindestens zwei Projekten der digitalen Content-Produktion nachzuweisen, die im Rahmen der beantragten Maßnahme durchgeführt wurden. Antragstellende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine Konzepte oder Strategien für die (digital gestützte) Kulturkommunikation und Kulturvermittlung hatten, diese aber im Rahmen der beantragten Maßnahme erarbeiten konnten, sind gehalten, diese neu entwickelten Konzepte oder Strategien im Rahmen des Verwendungsnachweises zu dokumentieren. Bei Nichteinhaltung der im Bewilligungsbescheid festgelegten Bestimmungen zur Erfolgskontrolle kann eine Rückforderung des Ausstattungspakets und / oder sonstiger Zuwendungen erfolgen.
- Gefördert werden Maßnahmen in den Fördermodulen Q2, P1, P2, K1 mit einem Fördervolumen von insgesamt mindestens 5.000 € und maximal 50.000 € pro Maßnahme und Einrichtung oder Projektträger.
- Institutionelle Verbünde von mehreren (mindestens zwei) Einrichtungen und / oder Projektträgern insbesondere auf lokaler oder regionaler Ebene können zusätzlich dazu Mittel (bis maximal 25.000 Euro) im Fördermodul Q1 für den Einsatz einer/eines Transformationsagent*in beantragen, der/die Einrichtungen des Verbundes bei der Umsetzung der Prozesse der digitalen Transformation, digitalen Content-Produktion und Organisationsentwicklung über einen längeren Zweitraum hindurch (mindestens 3 Monate) berät und begleitet. Der/die Transformationsagent*in muss umfangreiche Erfahrung in den Bereichen der digitalen Content-Produktion, der digitalen Transformation und / oder der Organisationsentwicklung im Rahmen der digitalen Transformation nachweisen können.
- Antragstellende Einrichtungen und Projektträger müssen einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben erbringen. Dieser Eigenanteil kann ganz oder teilweise durch Eigenleistungen sowie durch Drittmittel (Stiftungen, Spenden, weitere öffentliche Zuwendungen etc.) erbracht werden und ist bei Antragstellung verbindlich auszuweisen.
Es ist ausdrücklich erwünscht, dass mehrere Einrichtungen und / oder Projektträger als Verbund eine Förderung gemeinsam beantragen und diese auch gemeinsam in Anspruch nehmen. Anträge von Verbünden werden mit Vorrang gefördert. Die Modalitäten der gemeinsamen Inanspruchnahme der Förderung durch mehrere Antragstellende sind durch eine Kooperationsvereinbarung zu regeln, die als Anlage zu den Antragsunterlagen einzureichen ist. - Die Antragstellenden müssen erklären, ob und welche Leistungen aus anderen Covid-19-bedingten Zuschussprogrammen des Bundes in welcher Höhe beantragt und – im Fall eines erfolgreichen Antrags – in Anspruch genommen wurden und wie diese Maßnahme von dem beantragten Projekt abgrenzbar ist. Eine Förderung bereits anderweitig geförderter Maßnahmen ist ausgeschlossen.
Die Vergabe der Fördermittel erfolgt auf Empfehlung einer Fachjury, die aus Expertinnen und Experten in den Bereichen der digitalen Transformation, der digitalen Content-Produktion sowie digital unterstützten Kulturkommunikation und Kommunikation sowie aus Vertreterinnen und Vertretern der zuwendungsgebenden Institutionen des Förderprogramms besteht.
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KULTUR.GEMEINSCHAFTEN – KOMPETENZEN, KÖPFE, KOOPERATIONEN:
Programmmodule
Gemäß den Zielsetzungen bietet KULTUR.GEMEINSCHAFTEN – KOMPETENZEN, KÖPFE, KOOPERATIONEN Fördermöglichkeiten in den Modulen bzw. Modulclustern "Kooperation" (K), "Qualifikation" (Q) und "Produktion" (P) an. Hierbei handelt es sich um "Fördermodule", durch die eine finanzielle Förderung gewährt wird. Hinzu kommen "Transfermodule", durch die in erster Linie Wissen und Kompetenzen geteilt, ausgetauscht und verbreitet werden und mit denen keine finanzielle Förderung verbunden ist.
Fördermodule
Modulcluster "Qualifikation" (Q)
Q1 | Zeitlich befristete Aufenthalte (mindestens 3 Monate) von Tranformationsagent*innen an einem Kooperationsverbund von mindestens zwei geförderten Einrichtungen, die anhand konkreter Projekte der digitalen Content-Produktion gemeinsam mit den Mitarbeiter*innen der Einrichtungen die Prozesse der digitalen Transformation und Organisationsentwicklung vorantreiben sollen. | |
Q2 | Qualifizierte Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen in den Bereichen der digitalen Content-Produktion (z. B. Content-Planung, Design, Kulturkommunikation und Kulturvermittlung) und der digitalen Transformation für Mitarbeiter*innen der geförderten Einrichtungen. | möglichst zusammen mit P1 oder P2 |
P1 | Erwerb einer leistungsstarken, gut zu handhabenden und bedarfsgerecht zusammengestellten Technikausstattung für die Content-Produktion in digitalen Audio- und Videoformaten. | nur zusammen mit Q2 |
P2 | Beauftragung externer Dienstleistungen – z. B. in den Bereichen Contentplanung, Design, Kulturkommunikation und Kulturvermittlung – bei der digitalen Content-Produktion oder bei der Entwicklung bzw. Erweiterung von digital unterstützten Kulturvermittlungskonzepten. Die Summe aller beantragter externer Dienstleistungen sollte nicht mehr als 70% des gesamten Fördervolumens betragen. |
nur zusammen mit Q2 + möglichst zusammen mit P1 |
Transfermodule
T1 | Beratungs- und Schulungsangebote für Mitarbeiter*innen der geförderten Einrichtungen durch den Helpdesk des KULTUR.GEMEINSCHAFTEN-Teams. | nur bei K, Q oder P |
T2 | Wissensaustausch und Vernetzung der geförderten Einrichtungen untereinander sowie die Verbreitung der geförderten Produktionen im Internet und den Sozialen Medien. | nur bei K, Q oder P |
T3 | Zugriff auf ein kuratiertes Repositorium von kostenfrei nachnutzbaren Anwendungen der digitalen Content-Produktion (z.B. durch Creative Commons-Lizenzen, Open Source Software), die durch die Förderung der KULTUR.GEMEINSCHAFTEN-Programme ermöglicht wurden (Transfermodul T3, unbar). Dieses Repositorium dient der freien Verbreitung, Anwendung und Weiterentwicklung von digitalen Technologien und Anwendungen, die aus öffentlichen Mitteln gefördert wurden. | nur bei K, Q oder P |
Kombination von Programmmodulen
In Kooperationsverbünden von mindestens zwei Einrichtungen und / oder Projektträgern können die Produktions- und Transformationsprozesse von Transformationsagent*innen begleitet und moderiert werden (Fördermodul Q1).
Aus diesen Fördergrundsätzen ergeben sich für die Programmmodule von KULTUR.GEMEINSCHAFTEN – KOMPETENZEN, KÖPFE, KOOPERATIONEN folgende Kombinationsmöglichkeiten:
- Die Förderung in den Transfermodulen ist nur möglich, wenn eine Förderung in den Fördermodulen des Programms (K, Q, P) beantragt und bewilligt wurde. Ungeachtet dessen ist die Förderung in den Transfermodulen explizit zu beantragen.
- Eine Förderung im Fördermodul Q2 sollte in der Regel zusammen mit einer Förderung in den Fördermodulen P1 und P2 beantragt werden. Ausnahmen von dieser Regel sind möglich, wenn die Antragstellenden nachweisen können, dass die obligatorischen Projekte der digitalen Content-Produktion auch ohne eine Förderung in den Fördermodulen P1 und P2 umgesetzt werden können (z. B. aufgrund einer früheren Förderung im Rahmen von KULTUR.GEMEINSCHAFTEN).
- Eine Förderung in den Fördermodulen P1 und / oder P2 kann nur zusammen mit einer Förderung im Fördermodul Q2 und gegebenenfalls Q1 beantragt werden.
- Eine Förderung im Fördermodul P2 sollte grundsätzlich zusammen mit einer Förderung im Fördermodul P1 beantragt werden, wenn noch keine Technikausstattung für die digitale Content-Produktion in der antragstellenden Einrichtung vorhanden ist. Können die Antragstellenden jedoch nachweisen, dass die obligatorischen Projekte der digitalen Content-Produktion auch ohne eine Förderung im Fördermodul P1 umgesetzt werden können (z. B. aufgrund einer früheren Förderung im Rahmen von KULTUR.GEMEINSCHAFTEN), kann eine Förderung im Fördermodul P2 ohne eine Förderung im Fördermodul P1 beantragt werden.
- Zur Unterstützung des Aufbaus von Verbundkooperationen im Bereich der digitalen Content-Produktion und digitalen Transformation zwischen mindestens zwei geförderten Einrichtungen und / oder Projektträgern insbesondere auf lokaler oder regionaler Ebene können Sachmittel (keine Personalmittel !) im Fördermodul K beantragt werden. Voraussetzung für eine Förderung im Fördermodul K ist eine Förderung im Fördermodul Q2 in allen am Verbund beteiligten Einrichtungen.
Die geförderten lokalen oder regionalen Verbünde sollen Technikausstattung (Fördermodul P1) und externe Dienstleistungen (Fördermodul P2) nach Möglichkeit gemeinsam beantragen und gemeinsam nutzen. Die Modalitäten der gemeinsamen Nutzung von Technikausstattungen und Dienstleistungen durch die Mitglieder der Verbünde sind durch eine Kooperationsvereinbarung zu regeln, die als Anlage zu den Antragsunterlagen einzureichen ist. - Zur Begleitung und Moderation von Prozessen der digitalen Transformation, digitalen Content-Produktion und Organisationsentwicklung können Kooperationsverbünde zwischen mindestens zwei geförderten Einrichtungen und / oder Projektträgern insbesondere auf lokaler oder regionaler Ebene den Einsatz einer/ eines Transformationsagent*in im Fördermodul Q1 beantragen (mindestens 3 Monate). Voraussetzung für eine Förderung im Fördermodul Q1 ist eine Förderung im Fördermodul Q2 in allen am Verbund beteiligten Einrichtungen. Die Modalitäten des Einsatzes der/ des Transformationsagent*in im Verbund sind durch eine Kooperationsvereinbarung zu regeln, die als Anlage zu den Antragsunterlagen einzureichen ist.
Gefördert werden Maßnahmen in den Fördermodulen Q2, P1, P2, K mit einem Fördervolumen von insgesamt mindestens 5.000 € und maximal 50.000 € pro Maßnahme und Einrichtung oder Projektträger.
Institutionelle Verbünde von mehreren (mindestens zwei) Einrichtungen und / oder Projektträgern insbesondere auf lokaler oder regionaler Ebene können zusätzlich dazu Mittel (bis maximal 25.000 Euro) im Fördermodul Q1 für den Einsatz einer/eines Transformationsagent*in beantragen, der/die Einrichtungen des Verbundes bei der Umsetzung der Prozesse der digitalen Transformation, digitalen Content-Produktion und Organisationsentwicklung über einen längeren Zweitraum hindurch (mindestens 3 Monate) berät und begleitet. Der/die Transformationsagent*in muss umfangreiche Erfahrung in den Bereichen der digitalen Content-Produktion, der digitalen Transformation und / oder der Organisationsentwicklung im Rahmen der digitalen Transformation nachweisen können.
Die Summe aller beantragter externer Dienstleistungen sollte nicht mehr als 70% des gesamten Fördervolumens betragen. Für den Aufbau von Kooperationsverbünden können nur Sachmittel (keine Personalmittel!) in begrenztem Umfang beantragt werden.
zum Förderprogramm
KULTUR.GEMEINSCHAFTEN – KOMPETENZEN, KÖPFE, KOOPERATIONEN:
Fragen und Antworten
Können Institutionen, die von KULTUR.GEMEINSCHAFTEN bereits im Rahmen des Programms 2020/21 gefördert werden, erneut eine Bewerbung für KULTUR.GEMEINSCHAFTEN – KOMPETENZEN, KÖPFE, KOOPERATIONEN einreichen?
Ja, bereits geförderte Institutionen können sich mit neuen Projektideen bewerben.
In welchem Zeitraum müssen geförderte Projekte umgesetzt werden?
Die zur Verfügung gestellten Mittel müssen bis zum 31.12.2022 verbraucht werden. Die Frist zur Umsetzung der Projekte wird im Fall einer Förderung im Zuwendungsvertrag zwischen Erst- und Letztempfänger verbindlich festgehalten.
Was ist mit ‚externen Dienstleistungen' gemeint?
Mit externen Dienstleistungen sind Honorarverträge, Werkverträge oder gemischte Beauftragungen gemeint, die Sie als Antragsteller*in mit Agenturen, Freelancern, Dozent*innen eingehen, um die digitalen Content-Projekte umzusetzen (z. B. die Programmierung von partizipativen Web-Apps, Schulungspersonal auf Honorarbasis etc.). Die Summe aller beantragten externen Dienstleistungen sollte nicht mehr als 70% des gesamten Fördervolumens betragen.
Was ist im Antragsformular mit ‚Satzung' gemeint?
Gemeint ist ein Dokument, das Ihre Gemeinnützigkeit ausweist, z. B. die Satzung eines gemeinnützigen Vereins oder einer Stiftung.
Müssen Verbundpartner sich einzeln bewerben?
Nein, Verbundvorhaben sind als gemeinsame Projektidee in einer Bewerbung darzustellen. Bitte geben Sie Ihre(n) Verbundpartner im Bewerbungsformular an. Der Zuwendungsvertrag wird im Fall einer Förderung zwischen der Kulturstiftung der Länder und der antragstellenden Institution geschlossen. Die Modalitäten der Zusammenarbeit zwischen der antragstellenden Institution und weiteren Verbundpartnern müssen in einer Kooperationsvereinbarung geregelt und im Rahmen des Bewerbungsverfahrens vom Antragsteller eingereicht werden.
Sind Verbundbewerbungen mit Unternehmen aus der freien Wirtschaft förderfähig?
Verbundbewerbungen sind ausdrücklich erwünscht und werden bevorzugt gefördert, sofern sämtliche Verbundpartner den Fördergrundsätzen entsprechen und die geforderten Nachweise erbringen können.
Was ist mit ‚Kooperationsvereinbarung' gemeint?
Bei Verbundbewerbungen sind die Modalitäten der gemeinsamen Inanspruchnahme der Förderung durch die antragstellenden Einrichtungen im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung zu regeln, die als Anlage zu den Antragsunterlagen einzureichen ist. Je nach Art der beantragten Förderung legt die Vereinbarung die Modalitäten der gemeinsamen Nutzung von Technik und Dienstleistungen sowie den Einsatz eine/r Transformationsagent*in dar.
Kultur.Gemeinschaften: Förderung
gefördert durch
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aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages
Kultur.Gemeinschaften: Kontakt
Team KULTUR.GEMEINSCHAFTEN bei der Kulturstiftung der Länder
Lützowplatz 9, 10785 Berlin
Tel.: +49 30 8936 35-60
Email: kontakt@kulturgemeinschaften.de