Verlängerung der Antragsfrist für KULTUR.GEMEINSCHAFTEN: Kompetenzen, Köpfe, Kooperationen
Die Antragsfrist für eine Förderung aus dem Programm KULTUR.GEMEINSCHAFTEN: Kompetenzen, Köpfe, Kooperationen wird um fünf Wochen verlängert. Damit können erneut Kultureinrichtungen und kulturelle Träger ab dem 4. Oktober und bis zum 1. November 2021 (Mitternacht) unter www.kulturgemeinschaften.de Förderanträge einreichen.
Mit dem Programm fördern Bund und Länder die digitale Qualifizierung und Transformation in Kultureinrichtungen. Das Förderprogramm KULTUR.GEMEINSCHAFTEN: Kompetenzen, Köpfe, Kooperationen unterstützt Kultureinrichtungen und kulturelle Träger beim Aufbau eines digital gestützten Austauschs mit ihrem Publikum.
KULTUR.GEMEINSCHAFTEN: Kompetenzen, Köpfe, Kooperationen ermöglicht die Schulung und Ausbildung in den geförderten Einrichtungen. Transformationsagentinnen und -agenten begleiten vor Ort die Weiterentwicklung digitaler Kompetenzen und Kapazitäten. Darüber hinaus werden Einrichtungen bei der Technikbeschaffung, der Produktion digitaler Inhalte und beim Aufbau lokaler und regionaler Verbundpartnerschaften unterstützt. Die Vernetzung dient dem Wissens- und Erfahrungsaustausch der Einrichtungen, sowie der gemeinsamen Nutzung von Kompetenzen, Infrastrukturen und digitalen Anwendungen.
Das Programm KULTUR.GEMEINSCHAFTEN: Kompetenzen, Köpfe, Kooperationen setzt auf die Erfahrungen aus dem Förderprogramm KULTUR.GEMEINSCHAFTEN auf. Finanziert wird es vom Bund mit zehn Millionen Euro aus dem Zukunftspaket NEUSTART KULTUR und einer Million Euro von der Ländergemeinschaft. Verwaltung und Umsetzung des Programms sind bei der Kulturstiftung der Länder angesiedelt.