1. Können Institutionen, die von KULTUR.GEMEINSCHAFTEN bereits im Rahmen des Programms 2020/21 gefördert werden, erneut eine Bewerbung für KULTUR.GEMEINSCHAFTEN – KOMPETENZEN, KÖPFE, KOOPERATIONEN einreichen?
Ja, bereits geförderte Institutionen können sich mit neuen Projektideen bewerben.
1. Können Institutionen, die von KULTUR.GEMEINSCHAFTEN bereits im Rahmen des Programms 2020/21 gefördert werden, erneut eine Bewerbung für KULTUR.GEMEINSCHAFTEN – KOMPETENZEN, KÖPFE, KOOPERATIONEN einreichen?
Ja, bereits geförderte Institutionen können sich mit neuen Projektideen bewerben.
1. Können Institutionen, die von KULTUR.GEMEINSCHAFTEN bereits im Rahmen des Programms 2020/21 gefördert werden, erneut eine Bewerbung für KULTUR.GEMEINSCHAFTEN – KOMPETENZEN, KÖPFE, KOOPERATIONEN einreichen?
Ja, bereits geförderte Institutionen können sich mit neuen Projektideen bewerben.
2. In welchem Zeitraum müssen geförderte Projekte umgesetzt werden?
Die zur Verfügung gestellten Mittel müssen bis zum 31.12.2022 verbraucht werden. Die Frist zur Umsetzung der Projekte wird im Fall einer Förderung im Zuwendungsvertrag zwischen Erst- und Letztempfänger verbindlich festgehalten.
3. Was ist mit ‚externen Dienstleistungen‘ gemeint?
Mit externen Dienstleistungen sind Honorarverträge, Werkverträge oder gemischte Beauftragungen gemeint, die Sie als Antragsteller*in mit Agenturen, Freelancern, Dozent*innen eingehen, um die digitalen Content-Projekte umzusetzen (z. B. die Programmierung von partizipativen Web-Apps, Schulungspersonal auf Honorarbasis etc.). Die Summe aller beantragten externen Dienstleistungen sollte nicht mehr als 70% des gesamten Fördervolumens betragen.
4. Was ist im Antragsformular mit ‚Satzung‘ gemeint?
Gemeint ist ein Dokument, das Ihre Gemeinnützigkeit ausweist, z. B. die Satzung eines gemeinnützigen Vereins oder einer Stiftung.
5. Müssen Verbundpartner sich einzeln bewerben?
Nein, Verbundvorhaben sind als gemeinsame Projektidee in einer Bewerbung darzustellen. Bitte geben Sie Ihre(n) Verbundpartner im Bewerbungsformular an. Der Zuwendungsvertrag wird im Fall einer Förderung zwischen der Kulturstiftung der Länder und der antragstellenden Institution geschlossen. Die Modalitäten der Zusammenarbeit zwischen der antragstellenden Institution und weiteren Verbundpartnern müssen in einer Kooperationsvereinbarung geregelt und im Rahmen des Bewerbungsverfahrens vom Antragsteller eingereicht werden.
6. Sind Verbundbewerbungen mit Unternehmen aus der freien Wirtschaft förderfähig?
Verbundbewerbungen sind ausdrücklich erwünscht und werden bevorzugt gefördert, sofern sämtliche Verbundpartner den Fördergrundsätzen entsprechen und die geforderten Nachweise erbringen können.
7. Was ist mit ‚Kooperationsvereinbarung‘ gemeint?
Bei Verbundbewerbungen sind die Modalitäten der gemeinsamen Inanspruchnahme der Förderung durch die antragstellenden Einrichtungen im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung zu regeln, die als Anlage zu den Antragsunterlagen einzureichen ist. Je nach Art der beantragten Förderung legt die Vereinbarung die Modalitäten der gemeinsamen Nutzung von Technik und Dienstleistungen sowie den Einsatz eine/r Transformationsagent*in dar.